Freie Fahrt für S-Pedelecs und Einschränkungen im Wald – Wie immer gibt es auch in diesem Jahr Neuerungen in der Gesetzgebung, auch für den Radverkehr. Die bisherigen Regelungen gelten weiterhin, werden jedoch im Jahr 2024 um bislang zwei Neuerungen erweitert.
Betroffen sind hier insbesondere Mountain– und Gravelbiker sowie Besitzer eines S-Pedelecs. Da letztere sich in zwei Bundesländern nun teilweise Radwege teilen werden, betrifft die Neuregelung aber in diesem Fall natürlich auch alle anderen Radverkehrsteilnehmer.
Inhaltsverzeichnis
Neues Zusatzschild „S-Pedelecs frei“
Seit diesem Jahr dürfen S-Pedelecs in zwei Bundesländern auf Radwegen fahren, vorausgesetzt, dass das entsprechende neue Verkehrsschild – auf dem sowohl ein Fahrrad als auch ein S-Pedelec abgebildet ist – dort vorhanden ist.
Nach Baden-Württemberg ist es nun auch in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Radwege zu nutzen, wenn man mit dem rechtlich als Kleinkraftrad geltenden Zweirad unterwegs ist. Das S-Pedelec fährt bis zu 45 km/h und benötigt ein Versicherungskennzeichen. Für den Fahrer besteht, auch auf dem Radweg, Helmpflicht.
Gut zu wissen: Ist ein entsprechendes Schild nicht vorhanden, so muss auf der Straße gefahren werden. Die Regelung in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist Teil eines Pilotprojekts und tritt nur an ausgewiesenen Stellen in Kraft. Insbesondere sollen hier großzügige Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften freigegeben werden.
Eingeschränkte Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) wird nach nunmehr 50 Jahren erneuert und könnte die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad neu regeln. Sollten sich die im Referenten-Entwurf enthaltenen Änderungen durchsetzen, wäre das Fahren mit Fahrrädern nur noch auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Ebenso soll die digitale Aufzeichnung von Routen nur noch mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt sein. Ein offizieller Entwurf soll im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht und im Jahr 2025 verabschiedet werden.
Fazit: Alte Regelungen bleiben bestehen, neue Gesetze werden diskutiert
Weiterhin gelten selbstverständlich alle bisher bekannten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer. Hier haben wir noch einmal einige wichtige Gesetze mit den entsprechenden Bußgeldern zusammengefasst: Telefonieren auf dem Fahrrad, Fahren ohne Licht, Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer.
Das Pilotprojekt «S-Pedelecs auf Radwegen» wird in diesem Jahr erweitert, und die Regelungen für die Nutzung von Forst- und Waldwegen werden im Jahr 2024 konkretisiert und im Frühjahr bekanntgegeben. Beide Gesetze werden derzeit von verschiedenen Akteuren diskutiert – es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung gestaltet.
(Bitte informieren Sie sich über regionale Abweichungen, alle Angaben ohne Gewähr)