Fahrradfahren, eine der schönsten Beschäftigungen, die man sich vorstellen kann. Auch beim Fahrradfahren hat der Gesetzgeber einiges an Regelungen und Vorschriften mitgebracht. Wer ein verkehrssicheres Fahrrad fahren möchte, um damit auch auf öffentlichen Straßen zugelassen zu sein, der sollte ein paar Dinge an seinem Fahrrad vorweisen können. Schnell kann man sonst von sehr genauen Ordnungshütern ein Verwarn- oder Bußgeld auferlegt bekommen.
Da es für das Fahrrad keinen TÜV wie beim Auto gibt, werden diese Dinge auch nicht regelmäßig kontrolliert. Kommt man dann in eine Polizeikontrolle, kann es schon mal teuer werden. Damit Sie bei der nächsten Polizeikontrolle nichts zu befürchten haben, haben wir uns für Sie einmal die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für ein Fahrrad angeschaut.
Was an keinem Fahrrad fehlen darf, damit es sich um ein verkehrssicheres Fahrrad handelt:
- Intakte und betriebsbereite Vorder- und Rücklampen, diese dürfen mit einem Dynamo oder wahlweise mit einem Akku betrieben werden. Die Vorderlampe muss mindestens 10 Lux Leistung bringen. Es muss sich um eine mindestens 3 Watt und Maximal 6 Voltanlage handeln. Die Fahrradbeleuchtung muss nach vorne weiß sein und nach hinten rot. (Ausnahmen gelten für Rennräder bis 11 kg)
- Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen. Wie genau die Bremsen wirken müssen, ist in der StVZO §65 geregelt.
- Eine Signalanlage (Fahrradklingel) für das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls Bestandteil eines verkehrssicheren Rades
- Jedes Fahrrad muss über zwei sogenannte Rückstrahler oder Reflektoren in orange/gelb verfügen, diese können wahlweise durch einen Reflexstreifen am Mantel ersetzt werden. Diese Rückstrahler oder Reflexstrahler müssen in ca. 180° Abstand im Rad oder den Speichen befestigt sein.
- Dazu muss jedes verkehrstüchtige Fahrrad über einen weißen Rückstrahler vorne und einen roten Rückstrahler hinten verfügen. Diese dürfen in den Fahrradlampen integriert sein.
- An den Fahrradpedalen müssen ebenfalls nach vorne wie hinten wirkende, orange/gelbe Reflektoren angebracht sein.
Wer diese Dinge an seinem Fahrrad montiert hat, der braucht sich bei der nächsten Verkehrskontrolle keine Sorgen machen. Sollte man hier noch Defizite haben, ist man gut damit beraten, das Fahrrad möglichst schnell verkehrssicher zu machen oder machen zu lassen.
(Gerne können Sie dieses Bild unter Angabe der Quelle im Internet verwenden)
Ausnahmen gelten für Rennräder
Wer ein Rennrad bis 11 kg fährt, der muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad montiert haben. Ebenfalls darf auch eine elektrische Anlage betrieben werden, die die normale Nennlast unterschreitet und weniger als 6 Volt leistet. Die Beleuchtung muss jedoch mitgeführt werden und auch bei Bedarf spontan einsetzbar sein. Es dürfen hierbei ebenfalls Akkus genutzt werden. Beide Beleuchtungseinheiten dürfen getrennt voneinander eingeschaltet werden. Durch diese Ausnahmen bleibt ein Rennrad ein verkehrssicheres Fahrrad.
Grundlegende Dinge, wie einen Sattel oder ein Lenker, sind dabei nicht geregelt. Es ist komischerweise also durchaus erlaubt, ohne Fahrradsattel zu fahren. Auch ein Gepäckträger oder ein Fahrrad Schutzblech sich von den Regelungen ausgenommen und zählen nicht zur Verkehrstüchtigkeit eines Rades. Grundsätzlich gilt für jeden Fahrradfahrer, dass sein Fahrrad verkehrssicher sein sollte.
Neben den Arbeitnehmern die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren ist sollten insbesondere für Kinder diese Punkte ständig kontrolliert und gegebenenfalls repariert/bearbeitet werden. Gerade der Weg zur Grund-/Schule birgt viele Gefahren; ein verkehrssicheres Fahrrad ist dabei nur ein Anfang. Mittels sicherem Fahrradhelm und einem richtig ausgestatteten Fahrrad kann man viele Risikofaktoren bereits minimieren.