Wer im Urlaubsland auch mit dem Fahrrad unterwegs sein will, sollte sich vorab über die dortigen Gesetze informieren, um unnötige Strafen zu vermeiden. So gilt auch in anderen Ländern unter Umständen die Helmpflicht. Wovon diese konkret abhängt und welche Strafen zu erwarten sind, sollte der Helm nicht getragen werden, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche
Ausschließlich für Kinder unter 12 Jahren gilt die Helmpflicht in Österreich, die bei Nichtbeachtung allerdings straffrei bleibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind selbst fährt oder mit einem Fahrrad oder Fahrradanhänger mitgenommen wird. In Schweden gilt die Helmpflicht ebenso für Jugendliche unter 15 Jahren, während Erwachsene auch ohne Fahrradhelm unterwegs sein dürfen. Die gleiche Altersgrenze wird in Island und in der Slowakei zugrunde gelegt.
In Spanien besteht eine grundsätzliche Helmpflicht für alle Personen bis zum 16. Lebensjahr. Tschechien weitet das Alter bis auf die unter 18-Jährigen aus. Die Kleinsten werden in Malta berücksichtigt. Dort sind Kinder bis zu 10 Jahren verpflichtet, beim Radfahren einen Kopfschutz zu tragen.
Helmpflicht für alle
Die Helmpflicht für alle gilt zunächst einmal, unter verschiedenen Bedingungen, für folgende Länder: Albanien, Australien, Finnland (Empfehlung ohne Geldbuße), Kanada (nur in einigen Provinzen), Spanien (außerhalb geschlossener Ortschaften).
Teils empfindliche Geldbußen und Strafen
Wer in Spanien ohne Helm außerhalb geschlossener Ortschaften erwischt wird, kann mit etwa 200 Euro Geldbuße rechnen. In Island und Norwegen wird es mit rund 160 bzw. 150 Euro ähnlich kostspielig. Kinder unter 15 Jahren, die in Finnland ohne Helm unterwegs sind, zahlen zwischen 40 und 60 Euro, während die unter 10-jährigen in Malta rund 15 Euro bezahlen müssen.
Böse Überraschungen vermeiden
Es gibt also durchaus viel mehr Länder, in denen die Helmpflicht offensichtlich nicht greift, als Länder, in denen diesem Gesetz im besten Fall Folge zu leisten ist. Daher ist es in jedem Fall ratsam, vor Urlaubsbeginn in die aktuellen Vorschriften der Behörden zu schauen, ob das Urlaubsland den Helm vorschreibt, da sich jederzeit Änderungen ergeben können. Dies wäre insbesondere im Falle eines Unfalls dann mehr als ärgerlich.
Zudem sollte sich jeder selbst die Frage beantworten, ob ein Helm auch ohne entsprechende Vorschrift, speziell bei Kindern und auf unbekannten Strecken, nicht aus Eigenverantwortung eine sinnvolle Sache ist. Wer sich vor Ort ein Fahrrad leihen will, wird bei den professionellen Verleihern übrigens auch einen Helm mit auf den Weg bekommen. So steht einem guten und sicheren Urlaub ohne böse Überraschungen nichts mehr im Weg.